Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Neubau der maroden Leverkusener Rheinbrücke zurückgewiesen. Damit können die Arbeiten im Frühjahr 2018 beginnen. Die Behörden hätten keine Fehler gemacht, die zur Aufhebung ihrer Baupläne hätten führen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung am Mittwoch (11.10.2017).

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Neubau der maroden Leverkusener Rheinbrücke zurückgewiesen. Damit können die Arbeiten im Frühjahr 2018 beginnen. Die Behörden hätten keine Fehler gemacht, die zur Aufhebung ihrer Baupläne hätten führen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung am Mittwoch (11.10.2017).

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Neubau der maroden Leverkusener Rheinbrücke zurückgewiesen. Damit können die Arbeiten im Frühjahr 2018 beginnen. Die Behörden hätten keine Fehler gemacht, die zur Aufhebung ihrer Baupläne hätten führen können, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier in der Urteilsbegründung am Mittwoch (11.10.2017).